Das OLG Hamm führt in seinem Beschluss vom 09.08.2017 Az. 31 W 10/17 aus, dass grundsätzlich für Ansprüche aus dem Girokontovertrag mit der Bank die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren nach §§ 195, 199 BGB gilt. Forderungen der Bank oder eines Inkassounternehmens gegen einen ehemaligen Girokontoinhaber, können, sofern keine weiteren Umstände hinzutreten, 3 Jahre nach dem Ende des Jahres, indem sie entstanden sind, verjähren.
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Archiv für den Monat: November 2018
Klage der PRA Group Deutschland GmbH vom LG Wiesbaden abgewiesen
Das LG Wiesbaden hat die Klage der PRA Group Deutschland GmbH wegen einer vermeintlichen Darlehensforderung mit Urteil vom 08.11.2018 Az. 2 O 4/18 abgewiesen. Die beklagten Darlehnsnehmer wurden von hünlein rechtsanwälten vertreten. Das LG Wiesbaden stützt sich darauf, dass selbst wenn eine Forderung der Klägerin bestanden hätte, diese zwischenzeitlich verjährt sei und überdies nicht ausreichend nachvollziehbar dargelegt worden ist. Weiterlesen
OLG Hamm zur Verjährung von Verbraucherdarlehensverträgen & Girokonten
Das OLG Hamm hat in seinem Hinweisbeschluss vom 23.05.2016 Az. 31 U 41/16 ausgeführt, dass auch für Forderungen aus Darlehensverträgen, die vor 2002 geschlossen wurden, die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren nach §§ 195, 199 BGB gilt. Weiterlesen
OLG Frankfurt zur Verjährung von Darlehensforderungen
Das OLG Frankfurt entschied in seiner Entscheidung vom 19.11.2012 Az. 23 U 68/12, dass eine Darlehensforderung der Citibank (jetzt: Targobank) aus einem gekündigten Verbraucherdarlehensvertrag aus dem Jahre 2004 zum Ende des Jahres 2007 verjährt ist.
Die Forderung der Bank war nach §§ 195, 199 BGB 3 Jahre nach Fälligkeit verjährt.
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