In dem von hünlein rechtsanwälten geführten Verfahren ging es um eine Forderung aus einem aufgelösten Girokonto der Deutschen Postbank AG. Das Konto wurde Mitte 2014 aufgelöst und es bestand ein negativer Saldo von ca. 9.500 €. Die Bank machte die Forderung selbst nicht geltend, sondern sie wurde von einem Dritten, aus angeblich abgetretenen Recht, Ende 2019 mit einer Klage vor dem LG Passau geltend gemacht.
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