AG Friedberg weist Klage von Hoist Finance AB (publ), Niederlassung Deutschland wegen Kreditforderung ab

Die Hoist Finance AB (publ), Nieder­las­sung Deutsch­land begehrte aus abge­treten­em Recht wegen ein­er Kred­it­forderung im Rah­men ein­er Teilk­lage 5.000 € von der Beklagten. Das AG Fried­berg lehnte dies mit Urteil vom 19.02.2020 Az. 2 C 626/19 (21) allerd­ings ab.

In dem von hün­lein recht­san­wäl­ten geführten Ver­fahren vor dem Amts­gericht Fried­berg (AG Fried­berg) — Urteil vom 19.02.2020 Az. 2 C 626/19 (21) — ging es um eine Ver­braucherkred­it­forderung aus 2007.

Die Beklagte schloss Anfang 2006 mit der Citibank Pri­vatkun­den AG & Co. KGaA (TARGOBANK AG) einen Dar­lehensver­trag über knapp 22.000 €. Der Kred­it wurde von der Bank gekündigt und der noch offene Betrag fäl­lig gestellt.

Das AG Fried­berg stellt in seinem Urteil fest, dass die Hoist Finance AB (publ), Nieder­las­sung Deutsch­land nicht aktivle­git­imiert ist, die gel­tend gemachte Forderung einzuk­la­gen. Weit­er­hin hätte die Die Hoist Finance AB (publ), Nieder­las­sung Deutsch­land nicht hin­re­ichend vor­ge­tra­gen, dass Zahlungsrück­stände vorgele­gen haben und die Beklagte in Verzug ger­at­en sei.

Beson­ders inter­es­sant sind dabei die weit­eren Aus­führun­gen des AG Fried­berg zur Verjährung.

Das Gericht führt aus, dass die Rück­gewähransprüche des Dar­lehensver­trages nach §§ 491, 195, 199 BGB ver­jährt sind. Die Ende 2007 fäl­lig gestellte Forderung aus dem Kred­it ist daher zum 01.01.2011 ver­jährt. Maßge­blich für die Ver­jährung ist hier­bei die regelmäßige Ver­jährungs­frist von 3 Jahren ab dem Ende des Jahres indem der Anspruch ent­standen ist. Eine Hem­mung der Ver­jährung nach § 497 Abs. 3 S. 3 BGB ist vor­liegend nicht eingetreten.

Die Klage der Hoist Finance AB (publ), Nieder­las­sung Deutsch­land blieb daher erfol­g­los und wurde abgewiesen.

Die Hoist Finance AB (publ), Nieder­las­sung Deutsch­land hat Beru­fung gegen das Urteil eingelegt.

Betrof­fene, die sich Forderun­gen aus soge­nan­nten alten Dar­lehens- oder Kred­itverträ­gen gegenüberse­hen, soll­ten nicht zögern anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.


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