In einem von hünlein rechtsanwälten geführten Verfahren vor dem Amtsgericht Köln (AG Köln), wurde die Klage der Hoist Finance AB (publ), Niederlassung Deutschland wegen einer alten Bankforderung abgewiesen.
Das AG Köln entschied mit Urteil vom 03.02.2020 Az. 121 C 553/19, dass die geltend gemachte Forderung verjährt ist.
Der Beklagte schloss 2007 mit der Citibank Privatkunden AG & Co. KGaA (TARGOBANK AG) einen „Vertrag über ein Rahmenkreditkonto für eine EC/Maestro Kundekarte“. Die Hoist Finance AB (publ), Niederlassung Deutschland behauptete einen negativen Saldo gegenüber dem Beklagten, aus abgetretenen Recht der Bank geltend machen zu können.
Das AG Köln hielt die Forderung jedoch für verjährt. Die Überziehung des Kontos und die Kündigung des o.g. Vertrages erfolgten ebenfalls im Jahr 2007. Die Verjährung lief daher nach §§ 195, 199 BGB bis zum Ende des Jahres 2010. Dem AG Köln nach trat keine Hemmung der Verjährung nach § 497 Abs. 3 S. 3 BGB ein, sodass die Forderung verjährt ist.
Die Klage der Hoist Finance AB (publ), Niederlassung Deutschland wurde dementsprechend vom AG Köln mit Urteil vom 03.02.2020 abgewiesen.
Die Hoist Finance AB (publ), Niederlassung Deutschland hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.
Betroffene, die sich Forderungen aus sogenannten alten Darlehens- oder Kreditverträgen oder Kontoüberziehungen gegenübersehen, sollten nicht zögern anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
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