Das LG Wiesbaden hat die Klage der PRA Group Deutschland GmbH wegen einer vermeintlichen Darlehensforderung mit Urteil vom 08.11.2018 Az. 2 O 4/18 abgewiesen. Die beklagten Darlehnsnehmer wurden von hünlein rechtsanwälten vertreten. Das LG Wiesbaden stützt sich darauf, dass selbst wenn eine Forderung der Klägerin bestanden hätte, diese zwischenzeitlich verjährt sei und überdies nicht ausreichend nachvollziehbar dargelegt worden ist. Weiterlesen