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Erfolg vor dem Landgericht Passau wegen ehemaliger Girokontoforderung

In dem von hün­lein recht­san­wäl­ten geführten Ver­fahren ging es um eine Forderung aus einem aufgelösten Girokon­to der Deutschen Post­bank AG. Das Kon­to wurde Mitte 2014 aufgelöst und es bestand ein neg­a­tiv­er Sal­do von ca. 9.500 €. Die Bank machte die Forderung selb­st nicht gel­tend, son­dern sie wurde von einem Drit­ten, aus ange­blich abge­trete­nen Recht, Ende 2019 mit ein­er Klage vor dem LG Pas­sau gel­tend gemacht. 

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