Das OLG Frankfurt entschied in seiner Entscheidung vom 19.11.2012 Az. 23 U 68/12, dass eine Darlehensforderung der Citibank (jetzt: Targobank) aus einem gekündigten Verbraucherdarlehensvertrag aus dem Jahre 2004 zum Ende des Jahres 2007 verjährt ist.
Die Forderung der Bank war nach §§ 195, 199 BGB 3 Jahre nach Fälligkeit verjährt.
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