Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 08.05.2019 Az. I‑31 U 107/18, in einem von hünlein rechtsanwälten vertretenen Fall, eine Klage der Hoist Finance AB (publ.), Niederlassung Deutschland (im Folgenden Hoist Finance) abgewiesen. Die Hoist Finance machte in dem Rechtsstreit eine abgetretene Forderung aus einem Darlehensvertrag von 2002 gegenüber dem Darlehnsnehmer geltend. Das OLG lehnte die Klageforderung von fast 14.000 € wegen Verjährung der Forderung ab.
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